Ergänzende Teilnahmebedingungen des SportScheck Affiliate
Programms
Sie sind mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig, wollen an unserem
Partnerprogramm teilnehmen und für erfolgreich auf Ihrer Website präsentierte Werbung
von SportScheck Werbeeinnahmen erzielen. Die folgende Vereinbarung enthält
Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von SportScheck (GmbH)
(nachfolgend "SportScheck" genannt) und die Einrichtung von Links von
einer Partner-Website zu unserer Website.
§ 1 Aufbau und Pflege der Partner-Website
(1) Für Ihre Website werden wir Ihnen über diese Plattform eine Auswahl von
Grafik- und Textlinks (nachfolgend "Links") zur vertragsspezifischen
Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen Sie in
angemessener Anzahl und in allen passenden Bereichen Ihrer Website einbauen.
Das Erzeugen von SportScheck -Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein
SportScheck -Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der Erzeugung
des Cookies ein bewusstes Anklicken durch einen Nutzer vorausgeht. Untersagt
ist für den Partner die unsichtbare Einbindung des SportScheck
-Internetshops, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist Publishern untersagt iFrames,
Pop-ups, Pop-under und Layerwerbemittel
einzusetzen, die ein SportScheck -Werbemittel oder den SportScheck -
Internetshop laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen.
Des weiteren ist das Einbuchen
in sogenannte Adware Netzwerke (z.B. Zango/Hotbar) untersagt. Orders,
die aufgrund eines elektronischen Hinweises (Browserplugin,
Adware etc.) an User, dass noch Bonuspunkte oder
sonstige Zusatzvergütungen bzw. Gratifikationen „mitgenommen“ werden können,
generiert werden, werden nicht geduldet und so zu Stande gekommene Sales werden
storniert. Es werden ausschließlich Sales vergütet, die einen begründeten, aus
einer regulären Marketingmaßnahme auf Ihrer Webseite/Werbefläche
resultierenden, Ursprung haben. Postviewtracking ist
untersagt, soweit von SportScheck keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung
zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche
Zustimmung von SportScheck vorliegen, gilt, dass für die Postviewauslieferung
maximal ein Cookie gesetzt werden darf.
Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.
Die Links dürfen dabei nur auf der Website integriert werden, deren Adresse
(URL) Sie im Rahmen der Anmeldung zum SportScheck -Partnerprogramm angegeben
haben. Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website in unserem
Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von ihrer Website zu unserer
Website her. Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf unsere
Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche unserer
Website verweisen.
Betreiber von Rückvergütungssystemen mit einer monatlichen oder jährlichen
Gebühr können nicht am SportScheck Affiliate-Programm teilnehmen.
(2) Unsere Anweisungen zum Einbau von Links sind hinsichtlich der technischen
Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer genauen
Abrechnung verwenden Sie nur die Links, die SportScheck Ihnen zur Verfügung
stellt. Zur Gewährleistung der Aktualität, ersetzen Sie regelmäßig die Inhalte
mit von uns zur Verfügung gestellten neuen redaktionellen Texten, soweit diese
nicht von SportScheck dynamisch gepflegt oder geändert werden.
(3) Die Pflege Ihrer Website liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung.
Solange Sie unsere Links verwenden, werden Sie die Informationen und Links im
Zusammenhang mit SportScheck -Produkten regelmäßig erneuern, und die veralteten
Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von SportScheck dynamisch
gepflegt oder geändert werden. Sie sind verpflichtet, Ihre Website
mindestens einmal wöchentlich auf mögliche Änderungen der Informationen und
Links zu überprüfen.
§ 2 Berechnung Ihrer Werbeeinnahmen
Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von
SportScheck auf Grund von Verkäufen von SportScheck -Produkten an Kunden, die
unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website unsere Website
angewählt haben. Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung
berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige
Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und
Gutschriften. Darüber hinaus werden Bestellungen von provisionsberechtigten
Kunden und Mitarbeitern der OTTO (GmbH
& Co KG) -Gruppe nicht für die Berechnung Ihrer Werbevergütung
herangezogen. Zudem werden pro Kunde
maximal drei Bestellungen für die Werbevergütung angerechnet.
Bitte beachten Sie, dass Einnahmen unserer ausländischen Gesellschaften nicht
für die Berechnung Ihrer Werbevergütung zählen. Ebenfalls zählen Verkäufe an
Kunden, die nicht unmittelbar vor der Bestellung über einen Link auf Ihrer
Website auf unsere Website gelangen, nicht zur Berechnung Ihrer Werbevergütung,
auch wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt bereits über Ihre Website zu uns
gelangt sind bzw. gekauft haben.
Wir behalten uns vor die ausgezahlte Provision bei Voll- und Teilretouren ggf.
zurück zu fordern.
Bestellungen von Geschenk- und Warengutscheinen werden nicht vergütet.
Warenkörbe mit einem Bestellwert unter 15 Euro werden nicht vergütet.
§ 3 Nutzungsrechte
(1) Sie erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit
widerrufliches Recht, auf unsere Website über vereinbarungsgemäße Links
zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links haben Sie zudem das
Recht, das SportScheck -Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke
der Werbung für unsere Website zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke
der Herstellung von Links zwischen Ihrer Website und unserer Website, die Ihren
Nutzern den Erwerb von SportScheck -Produkten ermöglichen. Sie dürfen die
lizenzierten Materialien in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein
Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigen
SportScheck zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
(2) Die Rechte nach Ziffer 3 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer
Kündigung dieser Vereinbarung
§ 4 Ihre Leistungen
(1) Sie sind vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und
die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website
erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den
technischen Betrieb Ihrer Seite und die erforderlichen technischen Systeme.
Insbesondere garantieren Sie, dass Ihre Website frei von Pornographie,
Gewaltdarstellungen (Sexuelle Gewalt, Tötung von Menschen oder Tieren),
diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen,
radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichungen von Drogen und Waffen und einem nicht
adäquaten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch,
Gotteslästerung, etc.) ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen
Inhalten herstellt.
(2) Sie sind verpflichtet, uns von jeglichen Ansprüchen Dritter und unseren
Kosten im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche Dritter, die im
Zusammenhang mit der von Ihnen zu verantwortenden Einrichtung, dem Betrieb oder
der Pflege sowie dem Inhalt Ihrer Seite stehen, freizustellen, sofern es nicht
um Ansprüche wegen der von SportScheck bereitgestellten Werbemittel oder
Produktdaten geht. Sie sind außerdem verpflichtet, SportScheck bei der
Verteidigung gegen solche Ansprüche Dritter durch die Abgabe von Erklärungen,
insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen
zu unterstützen. Sie unterlassen sämtliche Handlungen, die die
Funktionsfähigkeit der Software bzw. des Systems beeinträchtigen (z.B. Mail
Bomben, etc.) und haften für alle Schäden, die SportScheck durch solche durch
Sie verschuldete Handlungen entstehen.
(3) Sie richten Ihre Website nicht in einer Weise ein, die Verwechslungsgefahr
mit unserer Website hervorruft oder den Eindruck erweckt, dass Ihre Website
unsere Website oder ein Teil unserer Website ist. Sie werden auf Ihrer Website
keine Materialien von uns verwenden, die Sie nicht hierfür mit unserer
Erlaubnis oder über unsere Website erhalten. Ihr Domain-Name und der Metatext Ihrer Website wird nicht die Wörter "
SportScheck " oder " sportscheck.com" enthalten. Der Einsatz und
die Bewerbung auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored
Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising,
Keywordtargeting (wie z.B. GoogleAdwords
etc.) bei Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, MIVA usw.) mit diesen Wörtern ist
nicht gestattet. Direkte Weiterleitungen auf die SportScheck -Website sind
nicht gestattet. Sie werden keine sonstigen Werbematerialien direkt oder
indirekt verbreiten, die sich auf uns beziehen, ohne uns dieses Material
vorgelegt und ein schriftliches Einverständnis erhalten zu haben. Vorgenannte
Genehmigung ist insbesondere dann einzuholen, wenn Sie Werbung auf einer
Website eines Dritten oder in anderen Medien für Ihre eigene Website unter Verwendung
der o.g. Materialien oder durch Bezugnahme auf SportScheck betreiben wollen. In
jedem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Website oder Werbung durch die
Verwendung der o.g. Werbemittel oder des Namens SportScheck, nicht als Website
von SportScheck oder als von SportScheck geschaltete Werbung wahrgenommen wird.
(4) Bei einer Bewerbung Ihrer Website auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising, Keywordtargeting
(wie z.B. GoogleAdwords usw.) bei Anbietern (wie z.B.
Google, Yahoo, MIVA usw.) ist zu beachten: · Die Wörter " SportScheck
" und "sportscheck.com" dürfen im Anzeigentext, jedoch nicht in
der Überschrift der Anzeige verwendet werden. · Sie dürfen nur die Adresse
(URL) als sichtbare URL in der Anzeige verwenden, die Sie im Rahmen Ihrer
Anmeldung angegeben haben. Im Falle der Änderung der Domain siehe Ziffer 4 (6).
· Direkte Weiterleitungen auf die SportScheck -Website sind nicht gestattet. ·
Das Bieten auf das Keyword " SportScheck "
sowie Wortkombination und -zusammensetzungen mit den Wörtern "versand", "katalog",
"shop" und "de" (z.B. " SportScheck versand", " SportScheckversand", "
SportScheck katalog", "
SportScheck.com", " SportScheckcom" usw.) und ähnlichen
Schreibweisen ist nicht gestattet. Im Falle einer Nichtbeachtung der
vorgenannten Einschränkungen ist SportScheck berechtigt, fristlos zu kündigen
und alle durch diese Verstöße erzielten Provisionen zu streichen. Die
Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich
vorbehalten.
(5) Sie sind nicht berechtigt, Angebote in unserem Namen zu erstellen oder
anzunehmen oder uns zu vertreten. Sie sind an der Abwicklung der Kaufverträge
zwischen uns und unserem Endkunden nicht beteiligt. Sie handeln nicht als
Handelsvertreter oder Kommissionär von SportScheck. Sie stellen sicher, dass
durch die Gestaltung Ihrer Website kein solcher Eindruck entsteht. Sie werden
keine Angaben gegenüber Dritten machen, durch die ein solcher Eindruck
entstehen kann.
(6) Sie dürfen die SportScheck -Links nur auf der Website platzieren, deren
Adresse (URL) Sie im Rahmen dieser Anmeldung angegeben haben. Im Falle einer
Änderung der Domain Ihrer Website werden Sie SportScheck einen Monat im voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links
ist unter der neuen Domain zulässig, solange SportScheck dieser Verwendung
nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen
Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.
(7) Sie betreiben ihre Website selbständig und sind für die Inhalte im Sinne
des § 8 TDG selbst verantwortlich und beachten die Vorschriften und
Verpflichtungen des TDDSG (insbesondere sind Sie allein verantwortlich für die
Beachtung der einschlägigen Vorschriften des TDDSG bezüglich der Speicherung
von Cookies), BDSG und werden SportScheck von sämtlichen Ansprüchen freihalten,
die SportScheck durch eine von Ihnen verschuldete Verletzung der
Datenschutzgesetze entstehen.
(8) Gewerbliche Bestellungen werden nicht vergütet.
(9) Die für ein Partnersegment zur Verfügung gestellten oder
erlaubten Werbemittel dürfen nicht auf ein anderes Partnersegment übertragen
bzw. verwendet werden.
(10) Bestellungen über onestop-shopping Kooperationspartner
werden nicht vergütet.
(11) Die in der Affiliateplattform sichtbaren Neukunden
begründen keinen Anspruch auf Vergütung. Die Neukunden (per OTTO - Definition)
und die daraus für den Publisher resultierende Vergütung, wird in Summe nach
Abschluss des jeweiligen Abrechnungsmonats als Bonus nachgebucht.
(12) Es wird nur eine Bestellung pro Session vergütet.
Jeder Verstoß eines für das SportScheck Partnerprogramm angemeldeten Partners
gegen die aufgeführten Programmregeln kann zum sofortigen und fristlosen
Ausschluss vom SportScheck - Partnerprogramm sowie der Stornierung aller
offenen Sales führen. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte,
insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich
vorbehalten.
§ 5 Vertragsänderungen
Wir behalten uns vor, die Regelung und Bestimmung dieser Vereinbarung zu jeder
Zeit zu ändern. Sie werden hierzu per E-Mail über die Änderung informiert. Anpassungen
können insbesondere im Hinblick auf die Vergütung und Zahlungsprozedur
erfolgen. Wenn eine Modifikation für Sie nicht akzeptabel ist, bleibt Ihnen die
Möglichkeit, die Vereinbarung zu kündigen. Ihre weitere Teilnahme am
Partner-Netzwerk, nach Beginn der Geltungsdauer der Änderungen, gilt als
Annahme der Änderungen. Auf diese Rechtsfolge werden wir bei Mitteilung der
Änderung hinweisen.
§ 6 Vertraulichkeit
(1) Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein
Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen,
insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle
Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie
Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche
vertraulichen Informationen dürfen von Ihnen weder direkt noch indirekt für
eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden.
(2) Pressemitteilungen, die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffen,
sind mit SportScheck abzustimmen und bedürfen vor der Veröffentlichung der
schriftlichen Zustimmung von SportScheck.
(3) Dies gilt nicht, soweit solche Informationen bekannt sind oder für die
Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen der
jeweiligen Partei sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist
jede Partei berechtigt, eine Kopie solcher Informationen weiter zu geben, wenn
eine entsprechende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung besteht,
die Weitergabe an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf
vertraulicher Basis erfolgt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu
besteht.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Unsere Website werden wir im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten
betreiben. Wir geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in bezug auf das
Partner-Netzwerk, SportScheck -Produkte und die fehler-
und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit unserer Website.
(2) Wir haften für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher
vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder beim Fehlen zugesicherter
Eigenschaften. Darüber hinaus haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur
nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn der Schaden durch uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.
(3) Wir haften im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen
vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren
Schaden, der Ihre durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen aus dieser Vereinbarung
nicht überschreitet.
§ 8 Verschiedenes
(1) Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher
Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, auch an
Ihrem Gerichtsstand zu klagen. Diese Vereinbarung ist ohne unsere schriftliche
Zustimmung nicht übertragbar; SportScheck ist berechtigt, seine Rechte und
Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag auf Unternehmen an denen SportScheck
oder einer seiner Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist zu übertragen
bzw. ihnen Rechte aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht
rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche
gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle
der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der
Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem
am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben würden, sofern sie bei
Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.
(3) Sofern nach dieser Vereinbarung für Erklärungen die Schriftform
erforderlich ist, kann sie nur durch die elektronische Form im Sinne von § 126a
BGB ersetzt werden.
Stand: 23.04.2009